Freizeit: Filmen mit Drohnen
André Menke lässt in seiner Freizeit gern seine Drohne steigen. Mit Aufnahmen aus luftiger Höhe kreiert er Filme, die Landschaften aus Blickwinkeln zeigen, die Bodenständigen verwehrt bleiben.
Eine kurze Tonfolge ertönt, dann biegen sich die Grashalme unter einer Windböe. Den Mini-Sturm erzeugen vier Rotoren einer weißen Drohne, die André Menke soeben per Tipp-Befehl auf dem Touchscreen seines Steuerelements aktiviert hat. Das ist ebenfalls weiß, fast genauso groß wie die Drohne selbst und mutet mit seinen zwei ausklappbaren Antennen wie ein modernes Transistorradio an. Obendrauf ist ein Display montiert wie ein liegendes Smartphone. Mit lautem Surren startet das unbemannte Flugobjekt, das ungefähr 30 mal 30 Zentimeter Umfang misst, senkrecht in den Himmel. Etwa zwei Meter über Menkes Kopf kommt es zum Stehen. „Die Drohne verfügt über eine GPS-Steuerung. Die hält sie exakt auf ihrer Position“, erklärt Menke, während er zu seiner Drohne aufblickt. Die Begeisterung für diese Art von Technik sieht man dem 35-Jährigen deutlich an.
Seit ungefähr einem Jahr beschäftigt sich der WSW-Schulbusfahrer mit Drohnen. Er ist nach eigenen Angaben leidenschaftlicher Radfahrer – und möchte die Eindrücke seiner Touren auf Video festhalten. „Ich mag die Vielfalt an Perspektiven. Man kommt nicht um eine Drohne herum, wenn man mehr zeigen möchte, als man mit dem bloßen Auge vom Boden aus sieht“, erzählt der Wuppertaler. Seinen Schlüsselmoment erlebte Menke damals im Vinschgau: „Das Panorama war so beeindruckend, die Berge, der Himmel – das wollte ich gerne auch von oben festhalten.“ Danach begann eine rund sechsmonatige Recherche, welche Drohne am besten zu ihm passt. „Erste Infos habe ich mir im Internet geholt, ich musste ja erst einmal in das Thema einsteigen. Das fand ich schnell sehr spannend. Die Bandbreite bei dem Thema ist riesig. Und das Fliegen macht richtig Spaß.“ Während er spricht, zieht auf dem Display der Steuerung die Landschaft der Barmer Anlagen vorbei, in denen der Hobbyflieger an diesem Tag extra für die wsw.info unterwegs ist. Mit der Erlaubnis des Barmer Verschönerungsvereins. Privatgrundstücke sind ansonsten für Drohnen-Flieger tabu.
Mit GPS und Kamera
Um sich mit Steuerung und Flugeigenschaften anzufreunden, schaffte sich Menke damals zunächst eine Spielzeugdrohne und einen Simulator in Form einer Smartphone-App an. „Bevor man Geld ausgibt, sollte man sich darüber klar werden, wozu die Drohne dienen soll, und sich mit der Handhabung vertraut machen. Sonst tut ein Absturz besonders bei großen Investitionen finanziell weh“, rät Menke, der für sein eigenes Modell einen vierstelligen Betrag ausgegeben hat. Ein Merkmal, auf das der gelernte Kfz-Mechaniker Wert legt, ist ein globales Positionsbestimmungssystem (GPS). „Ohne Signal reagiert die Drohne auf jede Bewegung, die man mit dem Controller ausübt. Das ist nicht so einfach.“ Mit seinem Ziel, Videoaufnahmen aus der Luft zu machen, war für ihn zudem klar, dass es eine Kameradrohne sein sollte. Am besten mit Livebild. „Da sieht man direkt auf dem Display des Steuerelements, was man macht – also das, was die Kamera aufnimmt.“
Regie aus der Luft
Zahlreiche Filme hat Menke bereits gedreht, sowohl im Urlaub im Allgäu und in Italien als auch auf kleineren Tagestouren im Bergischen Land. Auf dem Touchscreen seines Steuerelements tippt er innerhalb der Umgebungskarte einen Ort oder auch eine Route ein und lässt die Drohne starten. Dank „Active Tracking“ fliegt sie diese im Anschluss eigenständig nach. Die Kamera filmt je nach Befehl entweder sofort oder per Timer. „Wenn die Verbindung abreißt oder der Akku schwach wird, kehrt die Drohne automatisch zum Startpunkt zurück“, beschreibt Menke ein weiteres bewusst ausgewähltes Merkmal seines Modells. Hilfreich seien auch Kollisionssensoren, die die Drohne vor Hindernissen rechtzeitig stoppen lassen.
Neben unendlichen Meeresweiten und imposanten Bergwelten hat Menke mit seiner Drohne auch schon Touren anderer Personen als bewegte Impression eingefangen, etwa beim Fahrradfahren. „Das ist eine schöne Spielerei.“ Achten sollte man ihm zufolge auf eine ausreichende Akkuleistung. Gute Akkus hielten in etwa eine halbe Stunde, bei Minusgraden sinke die Leistung, daher sei ein Vorwärmen vor dem Einsatz sinnvoll. Menkes Tipp: Zwei Ersatzakkus sollte man immer im Gepäck haben. Apropos Gepäck: „Mit meiner Drohne kann ich zwar hervorragend Filme drehen, aber für den Transport ist sie etwas groß.“ Die kleinsten Modelle hätten in etwa das Volumen zweier aufeinanderliegender Smartphones. Das Filmmaterial, das seine Drohne auf der integrierten SD-Karte speichert, bearbeitet Menke daheim am Computer mit einem speziellen Programm. „Damit kreiere ich mir meine eigene kleine Welt. Ich liebe es, mit dem Facettenreichtum der Aufnahmemöglichkeiten zu experimentieren.“ Das Ergebnis seiner Arbeit kann man sich auf seinem Vimeo-Kanal anschauen.
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Wissenswertes
Definition: Als Drohnen werden Flugobjekte bezeichnet, die entweder automatisch oder von einem Menschen gesteuert werden, aber unbemannt sind. Der englische Begriff dafür lautet unmanned aerial vehicle (UAV). Drohnen gibt es mit und ohne Kamera, die (Bewegt-)Bilder und Koordinaten aufzeichnen kann. Professionell kommen Drohnen beispielsweise für Landvermessungen, Kontrollen wie Brandschutz oder Gutachten von Landwirtschafts- und Forstflächen zum Einsatz. Auch im Rahmen der Notfallrettung und beim Militär spielen UAV eine Rolle. Für Hobbyflieger eignen sich am besten funkferngesteuerte RC-Drohnen (Abkürzung englisch für radio controlled).
Bauweise und Eigenschaften: So zahlreich die Einsatzgebiete, so verschieden sind auch die Merkmale der Drohne und ihrer Ausstattung, angefangen bei Größe und Gewicht. Mikrodrohnen sind oft nur wenige Zentimeter groß, Drohnen für den professionellen Einsatz können mehrere Dutzend Meter Spannweite betragen. Das Gewicht schwankt zwischen wenigen hundert Gramm und mehreren Kilogramm. Drohnen für den Hobby-Einsatz gibt es meist mit drei, vier, sechs oder acht Rotoren (Tricopter, Quadrocopter, Hexacotper, Octocopter), mit oder ohne Kamera, Fotofunktion, Ortungsfunktion über GPS, automatischer Zielführung, Zeitraffer, Steuerung via Smartphone-App, mit direkter Übertragung einer Video-Datei aufs Handy etc.
Preise: Zwischen zwei- und fünfstellige Beträge muss man je nach Hersteller, Modell und Ausstattung für eine Drohne bezahlen.
Führerschein: Weil Drohnen immer öfter den regulären Flugverkehr stören und es vermehrt zu Zwischenfällen kam, gibt es seit Oktober 2017 eine Führerscheinpflicht, um Drohnen von mehr als zwei Kilogramm fliegen zu lassen. Den sogenannten Kenntnisnachweis können Menschen ab 16 Jahren bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle wie etwa einer Flugschule erwerben, eine klassische Pilotenlizenz gilt ebenso als Nachweis. Bei Nichtbeachtung der Vorschrift können mehrere hundert Euro Bußgeld erlassen werden. Wessen Drohne mehr als fünf Kilogramm wiegt, der muss sich von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine Aufstiegserlaubnis ausstellen lassen.
Kennzeichnung: Eigentümer von Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht müssen eine feuerfeste Plakette mit ihrem Namen und ihrer Anschrift an der Drohne befestigen. Ist die Drohne in einen Schadenfall verwickelt, lässt sich so der Verantwortliche beziehungsweise der Ansprechpartner schneller feststellen.
Versicherung: Wer eine Drohne fliegt, kann damit grundsätzlich Schaden anrichten. Das führt zu einer Versicherungspflicht. Halter sollten mit ihrem Haftpflicht-Versicherer klären, ob Schäden durch die Drohne abgesichert sind, und falls nicht, den Schutz entsprechend ausweiten lassen.
Betriebsverbot: Grundsätzlich sollten Hobbypiloten ihre Drohnen nur auf Privatgelände fliegen lassen – am besten auf dem eigenen, oder aber mit ausdrücklicher Erlaubnis des Grundstückeigentümers. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) schreibt vor, dass Drohnen unter fünf Kilogramm Gewicht ausschließlich in Sichtweite des Piloten geflogen werden dürfen. Verboten ist der Einsatz von Drohnen von mehr als 250 Gramm Startmasse sowie solchen mit Aufzeichnungsfunktion von Bildern, Akustik- und Funksignalen unter anderem in öffentlichen sowie sensiblen Bereichen, etwa an polizeilichen Einsatzorten, über Justizvollzugsanstalten oder über Privatgrundstücken, bei Menschenansammlungen, Gewerbe- und Industrie-Anlagen, Flughäfen und deren Kontrollzonen. Eine Flughöhe von mehr als 100 Metern ist nur dann zulässig, wenn der Hobby-Pilot seine Drohne auf einem Gelände mit entsprechender Aufstiegserlaubnis und Aufsichtsperson fliegt. Die Einschränkung gilt nicht, wenn eine spezifische Erlaubnis vorliegt, etwa als Luftfahrzeugführer. Weitere Informationen gibt es beim BMVI unter www.bmvi.de.
Quelle, falls nicht anders gekennzeichnet: www.drohnen.de. Die in diesem Artikel dargestellten Informationen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind mitunter den jeweils individuellen Konditionen anzupassen.